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Menschenrechte? Selbstverständlich?
Beim Thema Menschenrechte fühlt man sich in der Schweiz sicher. Was soll auch passieren in einem Land, das so viele internationale Organisationen beherbergt und das seit Jahrzehnten Verfolgten und Schutzsuchenden Zuflucht bietet? Die Menschenrechte scheinen in der Schweiz so fest verankert, dass sie schon als selbstverständlich angesehen werden. Aber ist das wirklich so?
20.03.2019
Als im Oktober 2017 der Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats erschien, hatte Nils Muiznieks doch einiges an der Situation in der Schweiz auszusetzen. Er bemängelte zum Beispiel, dass es keine starke unabhängige Behörde gebe, die den Schutz der Menschenrechte sichern könne und kantonale und kommunale Ombudsstellen betreibe.
Auch die Weigerung der Schweiz, die Europäische Sozialcharta zu ratifizieren, kritisierte Muiznieks: Hier würde sich der Staat auf einklagbare soziale Rechte, etwa auf Bildung, Arbeit und kulturelle Teilhabe, verpflichten. Auch hier findet die Schweizer Regierung viele Argumente, warum man für diese international anerkannten Bestandteile der Menschenrechte keine Umsetzungsmöglichkeit sehe, genauso wie für einen gesetzlichen Diskriminierungsschutz, eine Verpflichtung der Wirtschaft, sich menschenrechtskonform zu verhalten, oder einer konsequenten Aufarbeitung und Wiedergutmachung vergangener Menschenrechtsverletzungen.
Insgesamt stellt der Kommissar des Europarats der Schweiz zwar ein recht gutes Zeugnis aus – zum Klassenbesten reicht es aber bei Weitem nicht.
Beim Thema Rechte von Migrant/innen und Asylsuchenden wird der Kommissar, auch mit Blick auf die Selbstbestimmungsinitiative, noch deutlicher: Verschiedene Aspekte des Umgangs mit Migrant/innen und Asylsuchenden in der Schweiz werden als «problematisch» eingestuft: So zeigt sich der Menschenrechtskommissar beunruhigt darüber, dass die meisten Syrien-Flüchtlinge nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, sondern mit dem Status der vorläufigen Aufnahme nur einen vorübergehenden Schutz erhalten. Dieser Status der vorläufigen Aufnahme wird kritisch durchleuchtet, denn er lässt die Betroffenen im Ungewissen, wie sie ihre Zukunft gestalten sollten.
Die Lebensbedingungen der Asylsuchenden in den Bundeszentren und den kantonalen Durchgangszentren werden als kritisch gewürdigt. Ausserdem kommen geschlechtsspezifische Problematiken im Asylbereich, die Inhaftierung von minderjährigen Asylsuchenden, der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden ebenso zur Sprache wie die problematische Praxis der Dublin-Rückführungen und der Administrativhaft.
Nationale Souveränität eingeschränkt
Die Menschenrechte sind dabei auch in der Schweiz alles andere als selbstverständlich: Für die SVP stehen sie im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht (der Schweizer), da in der Konstruktion der Menschenrechte auch Urteile von internationalen Gerichten (z.B. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) beachtet werden müssen. Zwar haben die Schweizer der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative mit 66 Prozent eine deutliche Abfuhr erteilt, aber es zeigt sich doch, dass die erkämpften Errungenschaften der Menschenrechte immer wieder verteidigt werden müssen.
Denn schon die Initiative für die «Überwachung von Versicherten», über die gleichzeitig abgestimmt wurde, zeigt die Anfälligkeit des Systems: Die Observation von Empfängern von sozialen Leistungen ohne Gerichtsbeschluss dürfte beim nächsten Kontrollbesuch des EU-Kommissars gerügt werden. Der blosse Verdacht eines Mitarbeiters einer Behörde darf eigentlich nicht ausreichend sein, um als Privatmensch ausspioniert zu werden.
Türkei demontiert den Rechtsstaat
Nach dem sogenannten Gülen-Putsch im Sommer 2016 wurde ein Drittel der türkischen Richter und Justizbeamten angeklagt, verurteilt oder aus dem Staatsdienst entlassen. Der Internationale Richterbund hat sich seitdem für die türkischen Kollegen eingesetzt. Der Schweizer Bundesrichter Thomas Stadelmann rief seine Richterkollegen in ganz Europa dazu auf, sich an einem Buchprojekt zum Thema Gewaltenteilung und Menschenrechte in der Türkei zu beteiligen. Er fand auch einige türkische Richter, die unter Pseudonym schreiben mussten, um die Arbeitsbedingungen für Juristen in der Türkei zu beschreiben.
Vier Türken in London freigesprochen – Stämpfli Buch liefert die Argumente
Im November 2018 erreichte das Lektorat des Stämpfli Verlags ein Dankschreiben eines Londoner Rechtsanwalts: Er konnte vor einem Londoner Gericht in Westminster vier Exiltürken vor der Auslieferung nach Ankara retten, weil er auf ein Vorabexemplar des Buches «Democracy falling apart» hatte zugreifen können. In dem Buch wird eindrucksvoll geschildert, mit welcher Willkür und mit welchen fadenscheinigen Argumenten der türkische Staat gegen vermeintliche Putschisten vorgeht. Aufgrund der im Buch beschriebenen Beispiele und Prozesse widersprach das Gericht dem Antrag der Türkei auf Auslieferung.
«Democracy falling apart» erschien im Oktober 2018 zur Frankfurter Buchmesse und wurde dort auf grosser Bühne vorgestellt. Das Buch ist ein eindringliches Dokument dafür,dass man Rechtsgrundsätze wie die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit von Gerichten nie als selbstverständlich hinnehmen darf. Rechte wie diese müssen immer überprüft und verteidigt werden.
Im Stämpfli Verlag erscheinen wichtige Bücher zum Thema Menschenrechte: «Democracy falling apart» von Thomas Stadelmann 2018, «Convention européenne des droits de l’homme (CEDH)» von Luc Gonin und Olivier Bigler 2018, «Grundrechte» von Regina Kiener, Walter Kälin und Judith Wyttenbach 2018 und «Verwirklichung der Grundrechte nach Art. 35 BV» von Jörg Paul Müller 2018.
Menschenrechte – wer hats denn erfunden?
Das moderne Konzept der Menschenrechte entstand in der Zeit der Aufklärung im 18. Jahrhundert. Die Virginia Bill of Rights (1776) in Nordamerika und die Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen (1789) in Frankreich waren die ersten Menschenrechtserklärungen auf nationaler Ebene und bildeten die Grundlage für die weitere Entwicklung. Sie basierten auf dem Grundsatz, dass alle Menschen frei geboren sind und angeborene Rechte besitzen – wobei Sklaven, indianische Völker und Frauen allerdings (noch) nicht gemeint waren.
Erst die Schrecken des Zweiten Weltkrieges brachten die Erkenntnis, dass das Individuum auf internationaler Ebene vor Misshandlungen durch den Staat geschützt werden muss. Angesichts der grauenvollen Geschehnisse konnte das völkerrechtliche Prinzip der Nichteinmischung nicht mehr gerechtfertigt werden. Man begann, die Menschenrechte zu internationalisieren, um einen wirksameren Schutz des Einzelnen zu erreichen. Der Durchbruch für die internationale Menschenrechtsbewegung kam mit der Verankerung der Menschenrechte für alle in der Charta der Vereinten Nationen von 1945. Die Menschenrechte wurden in der Präambel als «das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal» bezeichnet. Damit wurden sie zur internationalen Angelegenheit erklärt.