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Die Urheberrechtsrevision gefährdet die Wissenschaftslandschaft

Die Verträge, die der Verlag mit Buchautoren schliesst, richten sich nach dem Urheberrecht. Die Autoren überlassen uns die Rechte an der Vermarktung ihres geistigen Eigentums. Das soll sich nach dem Plan einiger Wissenschaftler und Politiker grundsätzlich ändern: Open Access möchte das bewährte Verhältnis zwischen Autoren und Verlagen umkrempeln.

Seit dem Frühling 2018 gelten die neuen Richtlinien des Schweizerischen Nationalfonds SNF, wonach Forschungsförderung oder Publikationsförderung «Gold Open Access» nach sich zieht (unmittelbares Zugänglichmachen der vom Verlag gestalteten Inhalte auf einer vom SNF benannten Plattform).

 

Dieses Reglement stellt unseren Verlag für rechtswissenschaftliche Publikationen vor bislang ungelöste Probleme, da wir mit den Autoren, die Forschungsförderung beantragen, keine Verlagsverträge mehr abschliessen können, die uns eine ausreichend lange Zeitspanne für die Refinanzierung über den Markt sichern würden.

Darüber hinaus fordern verschiedene Stakeholder, aber längst nicht alle, die Aufnahme des sogenannten «Zweitveröffentlichungsrechts» in der Urheberrechtsrevision. Das wäre ein nicht wegbedingbares Recht, die eigenen Inhalte an mehreren Stellen zu publizieren. Damit entstünde dann auch für nicht mit öffentlichen Mitteln geförderte Inhalte der Druck auf die wissenschaftlichen Autoren, ihre Erkenntnisse auch kostenfrei zu publizieren. Das Verlagsprodukt bekäme kostenlose Konkurrenz.