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Lärm am Arbeitsplatz

Unser Gehör ist eine Art Hochleistungsorgan im Miniaturformat. Wie gut es funktioniert, beeinflusst unsere Lebensqualität auf verschiedenen Ebenen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir der Lärmbelastung am Arbeitsplatz und in der Freizeit grosse Beachtung schenken.

Die rechtliche Lage ist klar: Der Arbeitgeber ist vom Gesetz her verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, um lärmbedingte Gehörschäden zu vermeiden. Die Arbeitnehmenden hingegen sind dazu verpflichtet, alle Massnahmen zu befolgen, die der Arbeitgeber zur Verhinderung von Gesundheitsschäden oder zur Vermeidung von Unfällen anordnet.

Der Lärm an Arbeitsplätzen in Produktionsbetrieben wird vorwiegend von Maschinen verursacht, Büroarbeitsplätze sind in der Regel viel gemässigterem Lärm ausgesetzt. Mögliche Massnahmen in der Produktion sind zum einen ein adäquater Gehörschutz und zum anderen emissionsarme Maschinen bzw. Verschalungen von besonders lauten Maschinen.

Belastung abhängig von Dauer

Der Grenzwert beträgt 85 dB(A). Dies entspricht etwa dem Schallpegel, bei dem sich zwei Personen im Abstand von einem Meter nicht mehr in normaler Lautstärke unterhalten können.

Die Belastung für das Gehör hängt aber nicht nur von der Lautstärke, sondern auch von der Frequenz (der Tonhöhe) und der Dauer des Lärms ab. Je lauter ein Geräusch ist, desto kürzer darf die Zeit sein, in der man diesem Geräusch ausgesetzt ist.

Von starken Belastungen kann sich das Ohr erholen, es braucht dafür aber Zeit. Wenn diese Erholungszeit wiederholt nicht gegeben ist, nimmt das Gehör dauerhaft Schaden. Dieser Schaden entwickelt sich langsam und ist nicht schmerzhaft, weshalb die Gefährdung durch Lärm oft unterschätzt wird. 

Weiterer Faktor: Freizeitverhalten

Weil das Ohr Erholung braucht und sich Lärmbelastungen summieren, ist unbedingt auch das Lärmverhalten in der Freizeit zu beachten. Wer oft mit Kopfhörern laute Musik hört, erträgt bei der Arbeit weniger Lärm. Für die Beurteilung der Gefährdung müssen alle Lärmbelastungen zusammengezählt werden. Musik in maximaler Lautstärke aus dem Kopfhörer sollte den Ohren höchstens eine Stunde pro Woche zugemutet werden, bei rund 60 Prozent der Lautstärke gibt es keine spezielle Belastung, also auch keine Zeitbegrenzung.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass sich Lärm nicht nur negativ auf das Gehör auswirken kann: Übermässige Lärmbelastung kann sich auf den ganzen Organismus auswirken. Da sie einen entscheidenden zusätzlichen Stressfaktor darstellt, kann sie grundsätzlich gesundheitsschädigend sein. Mögliche Auswirkungen sind etwa:

  • Anstieg des Blutdrucks
  • erhöhter Energieverbrauch
  • schlechtere Durchblutung
  • mangelhafte Erholung in den Pausen
  • herabgesetzte Arbeitsleistung, d.h. erhöhte Unfall- und Fehlergefahr
  • Veränderung der Schlafqualität

Daher gibt es nur einen Rat: Achten Sie auf Ihre individuelle Lärmbelastung, und nutzen Sie die vorhandenen Schutzmassnahmen.

Genauere Zahlen und exaktere Angaben finden sich unter suva.ch