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Die Abstraktion der juristischen Sprache

Recht ist die Einschränkung der Freiheit eines jeden auf die Bedingung ihrer Zusammenstimmung mit der Freiheit von jedermann, insofern diese nach einem allgemeinen Gesetze möglich ist. – Immanuel Kant, deutscher Philosoph  

Die juristische Sprache ist eine Fachsprache, die sich durch lateinische Begriffe, auslegebedürftige Wörter und eine hohe Abstraktionsdichte auszeichnet. Gesetzliche Regelungen und juristische Texte werden oftmals bewusst lückenhaft und allgemein verfasst, damit möglichst viele Sachverhalte darunter erfasst werden können. Weil die Sprache zudem keine exakte Wissenschaft ist, müssen die Gesetze und juristischen Texte ausgelegt werden. Gleichzeitig bedient sich die juristische Sprache der Alltagssprache, und Rechtstexte richten sich nicht nur an fachkundige Personen, sondern auch an den juristischen Laien. Die Sprache ist schlicht und nüchtern, und teilweise geht Logik vor Ästhetik. Für den juristischen Laien ist es oftmals schwierig, die so nüchterne und logische Fachsprache zu erfassen. Kaum eine Norm lässt sich beim flüchtigen Durchlesen vollends erschliessen. Dies liegt daran, dass die juristische Fachsprache – wie jede Fachsprache – erlernt werden muss. Die angehenden Juristen tun dies an den Universitäten unter anderem anhand von Einführungsvorlesungen in die Rechtswissenschaften, in denen sie lernen, sich mit Rechtstexten auseinanderzusetzen. Sie werden in der Methodenlehre geschult, juristische Texte oder Gesetze korrekt auszulegen und Sachverhalte darunter zu subsumieren. Sie setzen sich vertieft mit Urteilen und Entscheiden auseinander und gewinnen so an stilistischer Sicherheit. Dank der regelmässigen Auseinandersetzung mit der Fachsprache gewinnen die Juristen an Wortgewandtheit und können ihr Handwerk optimal einsetzen. Auch hier gilt: Übung macht den Meister!

 

Eine kleine Textprobe