Wer ist Prof. Dr. Paul Richli?

Prof. Dr. Paul Richli hat schon vieles beim Stämpfli Verlag publiziert. Aktuell ist er insbesondere als Redaktor der dreimal jährlich erscheinenden «Blätter für Agrarrecht» und als Mitautor von «Praxis des allgemeinen Verwaltungsrechts» tätig, dessen zweiter Band 2014 erscheinen wird.

20.12.2013

Von 2000 bis 2005 waren Sie Gründungsdekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Was waren die grössten Herausforderungen beim Aufbau einer neuen Fakultät?

Als Gründungsdekan hatte ich vom Kantonsrat und vom Regierungsrat des Kantons Luzern den Auftrag, die Rechtswissenschaftliche Fakultät so aufzubauen, dass sie per saldo, unter Abzug gewisser Gemeinkosten, die Eigenwirtschaftlichkeit erreicht. In diesem Sinn war eine Relation besonders bedeutungsvoll, nämlich die Zahl der Studierenden pro Professur. Die Relation lautete 60 zu 1. Auf diese Weise sollte die Eigenwirtschaftlichkeit machbar sein. Die erste grosse Herausforderung lag unter diesen Umständen darin, für die Fakultät ein Studienkonzept zu entwickeln, das für mindestens 500 bis 600 Studierende und für mindestens neun Professorinnen und Professoren attraktiv erschein, sodass minimal neun Professuren eingerichtet werden konnten. Die zweite grosse Herausforderung war, fähige und einsatzfreudige Professorinnen und Professoren zu finden, die sich auf ein Aufbauprojekt mit den inhärenten Risiken einliessen.

Vor dem Studium der Rechtswissenschaften haben Sie eine kaufmännische Lehre abgeschlossen und waren in einer Werbeagentur tätig. Welche Vorteile sehen Sie in einem «indirekten» Werdegang?

Der «indirekte» Werdegang mit Berufslehre und Fernmatur entsprach keinem Herzenswunsch, sondern der finanziellen Notwendigkeit, die mit meiner Herkunft aus einer Kleinbauern-Kleingewerbler-Familie zusammenhing. Er lehrte mich aber von jung auf, hart zu arbeiten sowie eine hohe Eigenmotivation und Durchhaltewillen zu entwickeln. Diese

Eigenschaften haben mir in den nachfolgenden Jahrzehnten das Leben ungemein erleichtert.

Sie engagieren sich im Bereich des schweizerischen und des europäi­schen Agrarrechts. Können Sie unseren Leserinnen und Lesern schildern, weshalb Ihr Herz gerade für dieses Rechtsgebiet schlägt?

Ich bin mit Ziegen, einem vom Vater aus einem alten Ford selbst gebauten Traktor, einem Heuwagen, mit wenig Wies- und Ackerland sowie mit einem kleinen ­Rebberg und einer Ölmühle auf­gewachsen. Als ich im Bundesamt für Justiz arbeitete, kam ich intensiv mit dem Bundesamt für Landwirtschaft in Berührung und war im Rahmen der begleitenden Rechtsetzung für die zahlreichen Rechtsetzungsgeschäfte aus diesem Amt zuständig. Bald galt ich als Experte in diesem Rechtsgebiet und hatte dank meiner Herkunft auch Freude daran. Es entstanden Verbindungen zur schweizerischen Gesellschaft für Agrarrecht, zur Redaktion der Blätter für Agrarrecht und zum Comité européen de droit rural mit Sitz in Paris, der Dachorganisation der nationalen Agrarrechtsgesellschaften in Europa. Ich stieg dort auf bis zum wissenschaftlichen Leiter (Délégué général). Diese Aktivitäten zogen auch eine gewisse Publikationstätigkeit nach sich, die mir schliesslich auch noch die Redaktion der Blätter für Agrarrecht einbrockte.

Zurzeit sind Sie an der Universität Luzern als Rektor tätig. Was bereitet Ihnen an dieser Aufgabe besondere Freude?

Ich bin nicht nur ein wissenschaftlich, sondern auch ein unternehmerisch veranlagter Mensch. Sonst hätte ich schon an der Universität Basel neben meiner Professur im öffentlichen Recht keine Funktion als Vizerektor über­nommen, und ich hätte nicht als Gründungsdekan nach Luzern gewechselt. Das Rektorat setzt diese Ausrichtung fort. Aufbau und Weiterentwicklung universitärer Institutionen sind für mich sehr reizvoll.