Stämpflis Handkommentar – Commentaire Stämpfli

Die Idee, die für die Praxis relevanten Bundesgesetze und Verordnungen systematisch und artikelweise zu kommentieren, führte 2002 zur Gründung der Reihe Stämpflis Handkommentar – Commentaire Stämpfli. Man kam so dem wachsenden Bedürfnis aus der Praxis nach einem handlichen, effizienten und kompetenten Arbeitsinstrument rund um die schweizerischen Erlasse entgegen. Grundsätzlich können sämtliche Erlasse, die eine genügende Praxisrelevanz aufweisen, in die Reihe aufgenommen werden. Sie umfasst heute bereits zwölf lieferbare Kommentare in deutscher und französischer Sprache, sechs weitere sind noch für dieses Jahr geplant.

Handliche Einzelbände

Die sachliche Einteilung und farbliche Kennzeichnung der Bände des Handkommentars erfolgt gemäss der vom Schweizerischen Bundesgericht angewandten Unterteilung. Dies ermöglicht auch im Büchergestell eine klare Einordnung und dadurch ein rasches Auffinden der gewünschten Kommentierung. Um den Leserinnen und Lesern die Nutzung der einzelnen Kommentare zu vereinfachen, sind alle Bände einheitlich aufgebaut. Dank dem handlichen Format und dem festen und stabilen Umschlag ist der Handkommentar ein griffiges Arbeitsmittel, welches auch mal unterwegs zu Rate gezogen werden kann.

Zuverlässige Verarbeitung der Rechtsprechung und herrschenden Lehre

Dozentinnen und Dozenten der Rechtsfakultäten unserer Universitäten beteiligen sich als Herausgeberinnen und Herausgeber sowie als Autorinnen und Autoren. Sie gewährleisten eine aktuelle, fundierte und wissenschaftlich überzeugende Auseinandersetzung mit der Materie. Die praktische Erfahrung von Autorinnen und Autoren aus Anwaltskanzleien und der Privatwirtschaft, von Richterinnen und Richtern sowie erfahrenen Juristinnen und Juristen aus der Bundes- und Kantonsverwaltung fliesst in die Kommentare ein und garantiert für ein pragmatisches, übersichtliches und erstklassiges Arbeitsinstrument.

Einzelne Kommentare, z.B. der Kommentar zum Arbeitsgesetz, sind ebenfalls online verfügbar und können über die entsprechenden Rechercheportale (z.B. www.arbeitsrecht.recht.ch) erforscht werden.

Folgende Kommentare sind bereits erschienen:

Folgende Kommentare sind für dieses Jahr noch geplant: