Patrimonium

Die Entwicklungen in der neueren Geschichte der Denkmalpflege und die Möglichkeit, von direkt Beteiligten wichtige Leitlinien und Erfahrungen nachzeichnen zu lassen, veranlassten das Bundesamt für Kultur zur Herausgabe der Publikation «Patrimonium – Denkmalpflege und archäologische Bauforschung in der Schweiz 1950–2000». Das Buch schliesst sich thematisch dem 1972 erschienenen Werk von Albert Knoepfli «Schweizerische Denkmalpflege, Geschichte und Doktrinen» an und ist nicht zuletzt eine Würdigung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege im Zeitraum 1950–2000. Eine Bilanz ihrer Arbeit aus der Sicht von Exponenten der damaligen Kommission. Allen voran André Meyer, Hans Rudolf Sennhauser und Alfred Wyss, die konzeptionell und inhaltlich einen wesentlichen Teil der Publikation mitgestaltet haben. Eine ganze Reihe weiterer Autorinnen und Autoren ist am Werk beteiligt, verantwortlich für die Redaktion zeichnen Gian-Willi Vonesch und Ivo Zemp, wissenschaftliche Mitarbeiter der Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege im Bundesamt für Kultur.

Ende einer Epoche

Mit dem ausgehenden 20. Jahrhundert fand eine Epoche in der Geschichte der schweizerischen Denkmalpflege ihren Abschluss. Die Aufgaben der Eidgenössischen Kommission wurden im Rahmen der Eingliederung der Denkmalpflege in das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz neu formuliert. Dieser Schritt erwies sich auch unabhängig von der Gesetzesrevision als erforderlich: Die Zunahme an Fragen im Zusammenhang mit Ortsbildschutz, Raumentwicklung und zeitgemässem Bauen in der Umsetzung internationaler Konventionen und Abkommen sowie die gestiegenen Anforderungen in administrativer, rechtlicher und finanztechnischer Hinsicht führten auf Bundesebene zur Überforderung des 100-jährigen Milizsystems.

Dieses geht zurück auf das Jahr 1886. Damals verabschiedeten die eidgenössischen Räte einen Bundesbeschluss betreffend die Beteiligung des Bundes an den Bestrebungen zur Erhaltung und Erwerbung «vaterländischer Alter­thümer». In der Folge trat eine Vollziehungsverordnung in Kraft, die dem Bund die Möglichkeit gab, an den Erwerb, die Restaurierung und Erforschung von Baudenkmälern Beiträge auszurichten. Von allem Anfang an übten Expertengremien, später die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, eine wichtige Beraterfunktion aus. Sie betreuten die Restaurierungen sowie die archäologischen Ausgrabungen und stellten den Bundesbehörden Antrag zu allen Geschäften der Denkmalpflege. Da die Kantone erst nach und nach gesetzliche Grundlagen für den Bereich der Denkmalpflege schufen und eigene Fachstellen aufbauten, waren es der Präsident und die Mitglieder der Kommission, welche als Bundesexperten bei den denkmalpflegerischen und archäologischen Massnahmen die Stossrichtung und die Praxis bestimmten. Sie verfügten im Rahmen ihrer Mandate über ein Weisungsrecht.

1993 wurde mit der Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege die Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz geschaffen. 1996 erfolgte mit der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz die Verankerung der Denkmalpflege auf Gesetzesstufe.

Heute berät die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege als unabhängige Fachkommission den Bund, erstattet bei wichtigen oder grundsätzlichen Fragestellungen Gutachten und fördert die Grundlagenarbeit von Denkmalpflege und Archäologie. Demgegenüber liegt die Federführung bei den Restaurierungsmassnahmen und archäologischen Ausgrabungen bei den Kantonen und ihren Fachstellen. Sie werden unterstützt durch Expertinnen und Experten des Bundes. Diese mandatiert das Bundesamt für Kultur bei Bedarf auf Antrag des Kantons.

Beispiele aus der Praxis

Gegliedert in die zwei Hauptbereiche «Archäologische Bauforschung» und «Denkmalpflege» werden im Buch, neben weitreichenden grundlegenden Themen, wichtige Beispiele aus der Praxis in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz behandelt. Sie geben Auskunft über Betrachtungsweisen und Arbeitsmethoden. Dies vor dem Hintergrund des sich ändernden Denkmalverständnisses in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Abgeschlossen wird die Publikation mit einem Nachwort von Werner Oechslin – «afterthoughts», Ansätze einer nationalen Kultur­politik.

Die Denkmalpflege und ar­chäologische Bauforschung im Zeitraum 1950–2000 sowie die Fragestellungen zur nationalen Kulturpolitik beschäftigen uns auch im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts. Diesbezüglich wird die Publikation mit Interesse erwartet. Ob Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft – das Thema «Patrimonium» ist von ungebrochener Aktualität.