Kleine Schriften zum Recht

Der Besuch in einer juristischen Buchhandlung vermittelt ein eindrückliches Bild. Stattliche Kommentare, Handbücher, Ratgeber stehen dicht gedrängt neben imposanten Lehrbüchern, Monografien und Festschriften, von den unzähligen Zeitschriftenaufsätzen ganz zu schweigen. Nun, dem Recht Suchenden und Recht Lernenden bereitet dieses vielfältige Angebot an juristischen Hilfestellungen nicht nur Glücksgefühle. Wer kennt das beklemmende Selektionsdilemma nicht, wenn er vor den «prall gefüllten» Bücherwänden steht? Und wer hat beim Arbeiten nicht schon ob der Papierflut gestöhnt? Das wäre ja alles noch erträglich. Schlimmer ist allerdings, dass ob der Fülle an Geschriebenem bisweilen das Grundverständnis für das Recht und seine einzelnen Disziplinen abhanden zu kommen droht. Unter diesem Eindruck ist die Idee der neuen Taschenbuchreihe entstanden.

«Kleine Schriften zum Recht»: Klein ist ihr Umfang (Richtgrösse 150 Seiten) – gross ihr Anspruch: Die «Kleinen Schriften» wollen nicht mehr, aber auch nicht weniger als zu einem besseren Grundverständnis des Rechts und seiner Disziplinen beitragen.

Recht verstehen verlangt bekanntlich mehr als blosse Detailkenntnisse über einzelne Normen, Gerichtsentscheide und Gelehrtenmeinungen. Ein komplettes Verständnis bedingt ab und zu auch einen Schritt zurück und eine Betrachtung aus Distanz. Genau diesen «Blick aus der Ferne» wollen die «Kleinen Schriften» vermitteln. Leicht lesbare Texte sollen juristisch interessierte Leserinnen und Leser hinter die Kulissen des positiven Rechts führen und ihnen dadurch Grundcharakter und Grundideen einzelner Rechtsmaterien erhellen. Die «Kleinen Schriften» ersetzen damit selbstredend weder Lehrbücher noch Kommentare. Ihr Ziel ist ein anderes: Sie wollen die Essenz eines komplexen Sujets in leicht verdaulicher Art präsentieren – zur Vertiefung, zur Verständnisbildung und durchaus auch ein wenig zur Zerstreuung.

Der Themenfächer der Schriftenreihe ist breit. Er soll sämtliche Disziplinen der Rechtswissenschaft und auch angrenzende Gebiete (Ökonomie, Politologie, Soziologie, Psychologie und Philosophie) erfassen. Dabei hat Geschichtliches ebenso Platz wie Aktuelles, Konzeptuelles ebenso wie Philosophisches, Deskriptives ebenso wie Kritisches. Nie aber sollen rechtliche Detailfragen Gegenstand einer Schrift sein.

Den Anfang hat eine Schrift über Eigenart und Herkunft des schweizerischen Verwaltungsrechts gemacht. Sie beschreibt einige Charakterzüge des schweizerischen Verwaltungsrechts und zeichnet die wichtigsten Etappen seiner Entstehungsgeschichte nach. Die historische Rückschau sowie die summarische Charakteranalyse – beide Aspekte kommen in der Vermittlung des Stoffes meist zu kurz – wollen zu einem besseren Verständnis dieser Rechtsmaterie beitragen. Einer Rechtsmaterie, die als eigentliches «Alltagsrecht» unser gesamtes Leben durchzieht und bestimmt.

Die «Kleinen Schriften zum Recht» sind für die Schweiz in dieser Form ein Novum. Man kennt ähnliche Schriften in Frankreich («Que sais-je», «connaissance du droit»), England («nutshell series»), Italien («farsi un’idea») usw. Ob die neue Reihe in der schweizerischen Rechtsliteratur Fuss fassen wird, ist offen. Die ersten Rückmeldungen auf das Konzept sind vielversprechend. Bereits haben mehrere Autoren die Absicht bekundet, eine «Kleine Schrift» aus ihrem Fachbereich beizusteuern (z.B.: Der Richter im Rechtsstaat, Wirtschaftsrecht; Gesundheitsrecht; die Europäische Menschenrechtskonvention, das Recht der europäischen Integration, Sozialversicherung und Sozialversicherungsrecht, Systeme des Verwaltungsrechts, les principes du droit des contrats, les fondements romains du droit privé, Entwicklungen des Familienrechts).