Die neue rote Reihe KV-Law

Zum Thema Recht gibt es alleine in der Schweiz vermutlich mehr als genug Lehrbücher. Deshalb stellt sich die Frage: Lohnt es sich überhaupt, mit der «roten Reihe KV-Law» weitere Publikationen in diesem Fachgebiet auf den Markt zu bringen? – Ich denke ja, denn die «rote Reihe KV-Law» verfolgt auf ganz besondere Weise das Ziel, das Thema Recht dem Laien auf anschauliche und verständliche Art näherzubringen. Selbst für den Profi ist diese Reihe, im Sinne einer Auffrischung, ein Gewinn.

Denken Sie an Ihre Schulzeit zurück. Wer hat damals nicht x-mal das Gefühl der Frustration erlebt, als ihm lediglich toter Stoff geboten wurde, eine Anhäufung uninteressanter Fakten, die mit dem eigenen, wirklichen Berufsleben wenig oder nichts zu tun hatten. Mehr denn je ist heute vernetztes und prozessorientiertes Denken gefragt. Dieses Denken setzt einerseits Wissen und andererseits Können voraus. Erst wenn Wissen gekonnt angewandt werden kann, beginnen die Inhalte zu leben, beginnt das Handeln zu wirken. Bildungswissen lebendig zu machen, ist aber eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, geht es doch darum, bei der Erläuterung schwieriger Zusammenhänge unnötige Verständnisbarrieren wegzuräumen, ohne in der Darstellung der Sache Kompromisse einzugehen.

Mit diesem Ziel vor Augen – Exaktheit trotz Vereinfachung – haben die Wirtschafts- und Kaderschule KV Bern (WKS), die ASV (ApfelLand Schule und Verlag AG) und der Stämpfli Verlag AG die «rote Reihe KV-Law» aus der Taufe gehoben. Ein erfahrenes und innovatives Team von Autoren der WKS steht einerseits für die inhaltliche Korrektheit, andererseits eben auch für eine lebendige Darstellung des Stoffes, die dem menschlichen Wahrnehmungsprozess angepasst ist. Die Lernpsychologie lehrt uns, dass der Gedächtnisprozess in drei Stufen abläuft: Aufnehmen – Behalten – Erinnern. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass wir Bilder viel besser aufnehmen, behalten und wieder ins Gedächtnis rufen können als Texte. Rechtsbegriffe, Rechtsprozesse usw. werden deshalb in der «roten Reihe KV-Law» nicht nur textlich, sondern auch bildlich dargestellt, ganz nach dem bekannten Motto: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

Überzeugen Sie sich selbst anhand des folgenden Beispiels von der Wirkung eines Bildes, das den Sachverhalt vereinfacht, ohne dass dabei die Korrektheit verloren geht: Wie ist rechtlich ein Kaufvertrag definiert? Das OR (Art. 184 bis 214) gibt darüber textlich umfassend Auskunft, zusammengefasst: Ein Kaufvertrag entsteht, indem eine Partei, der Verkäufer, der andern Partei, der Käuferin, verspricht, ihr eine Sache gegen Bezahlung eines Preises zu Eigentum zu überlassen. In der «roten Reihe KV-Law» wird die Definition des Kaufvertrags bildlich dargestellt.

Auf einen Blick erhält der Leser oder die Leserin die relevanten Informationen zum Kaufvertrag.

Es ist ein echtes Lernvergnügen, das «KV-Law» in dieser ausgefeilten didaktischen Form präsentiert zu erhalten. Ich wünsche Ihnen viel Spass beim Lernen und/oder Auffrischen der Rechtsthemen.