1882–1907: Banknotendruck bei Stämpfli

1882 beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement die «Bradbury, Wilkinson & Compie à Londres» und die «Imprimerie Staempfli à Berne» mit der «fabrication des nouveaux billets de banque Suisses». Die Banknoten hatten damals auf ihrem Weg zum Zahlungsmittel, wie es heute geläufig ist, eine wichtige Hürde genommen. Die 1874 revidierte Verfassung des jungen Bundesstaates erlaubte es dem Bund erstmals, «allgemeine Vorschriften über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten» zu erlassen, was dieser mit dem «Bundesgesetz über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten» von 1881 und einer entsprechenden Vollzugsverordnung konkretisierte. Vor dieser Zeit gaben Kantonal- und Geschäftsbanken in eigener Regie Banknoten heraus, deren Wert nur von der Emissärin vorbehaltlos und überregional lediglich bedingt anerkannt wurde. Und noch nicht lange war es her, dass Papiergeld überhaupt an die Stelle der Silber- und Goldmünzen zu treten begann und den Zahlungsverkehr vereinfachte. Auch nach 1881 waren über 30 Emissionsbanken Herausgeber der vom Finanzdepartement in Auftrag gegebenen Noten, aber die Scheine wurden vereinheitlicht und auf die Sorten zu 1000, 500, 100 und 50 Franken beschränkt.

Der Auftrag von 1882

umfasste insgesamt 1 600 000 Exemplare, aufgeteilt auf die verschiedenen Werte. Der vom Bundesrat ratifizierte Vertrag legte die Masse und die Darstellungsart der einzelnen Geldscheine fest. Für die Platten des Kupferdruckes erhielt die Londoner Firma eine Entschädigung von 440 Pfund, für den (Tief-)Druck von 1000 Exemplaren zwischen £ 2,4,6 und £ 3,3. Stämpfli druckte die Texte und die verschiedenen Nummern zum Preis von 20 Franken pro 1000 Stück. Der Vertrag enthält ausgeklügelte Vorschriften über das Abzählen des gelieferten Papiers vor und nach dem Druck, über die Vernichtung von Makulaturen, die Kontrolle der beteiligten Mitarbeiter sowie über die Termine und die Speditionsart. Die beiden Firmen hatten dem Finanzdepartement eine Kaution von 25 000 Franken zu leisten. Ein Pfandvertrag listet Obligationen und Kassascheine auf, die von Stämpfli hinterlegt wurden. 1884 kam der Auftrag zum Abschluss. In einem vom «Inspector der schweiz. Emissionsbanken» verfassten Verbal wird über die Lieferung gültiger Scheine und Makulaturen genau abgerechnet und festgehalten, dass insgesamt nur der Verbleib einer einzigen Fünfzigernote unklar blieb. Die vom Finanzdepartement eingesehene Schlussrechnung von Stämpfli weist eine Forderung von Fr. 32 230.80 aus.

Kupferdruck und Buchdruck an der Hallerstrasse

1886 schloss das Finanzdepartement erneut einen Vertrag mit der Stämpfli’schen Buchdruckerei und einem Max Girardet, und zwar über den Druck von «circa 90.000 Notenformularen à 100 Franken, bestehend aus Blättern zu je vier Noten». Die Druckplatten wurden vom Departement geliefert. Neu bei diesem Auftrag war, dass offensichtlich auch der Tiefdruck an der Hallerstrasse in Bern zur Ausführung kam. Stämpfli stellte zu diesem Zweck dem Kupferdrucker Max Girardet die «zur Aufstellung seiner Pressen nothwendige Lokalität» zur Verfügung. Die Zusammenarbeit war in einem speziellen Vertrag zwischen Stämpfli und Girardet geregelt.

1887 erhielt Stämpfli den Auftrag, «den Unterdruck der Vorder- und Rückseite, sowie den Ueberdruck der Rückseite von zirka 300 000 Notenformulare à fr. 100.–» zu erledigen, und 1888 einen solchen zum Text- und Nummerneindruck. 1901, 1906 und 1907 trat das Inspektorat der schweiz. Emissionsbanken anstelle des Finanzdepartementes als Vertragspartner auf und bestellte Eindrucke in «Notenblanketten».

Die Nationalbank

Die letzten, übrigens nun bereits in Maschinenschrift verfassten Verträge sprechen bereits von «Banknotenformularen für die Schweizerische Nationalbank». Nach jahrzehntelangem zähem födera-lis­tischem Widerstand, der sich in den eidgenössischen Räten, aber auch bei Volksabstimmungen manifestiert hatte, setzte sich die Einsicht durch, dass die Schweiz nicht um die Gründung einer zentralen Notenbank herumkam. 1905 war ein Bundesgesetz über die Nationalbank möglich geworden, 1906 fand die konstituierende Generalversammlung des Instituts statt, und 1907 eröffnete es seine Schalter. Gemessen am jahrzehntelangen Hickhack um die Frage der Gründung einer Zentralbank scheinen die Ereignisse plötzlich schnell in Gang gekommen zu sein, sodass die Zeit zur Neugestaltung von Banknoten nicht ausgereicht hatte und es zur Herstellung von sogenannten «Interimsnoten» kam, d.h., die Platten der seit 1882 im Umlauf gewesenen Noten wurden mit wenigen Änderungen in Farbe und Text beibehalten. Ein besonderes Merkmal dieser Noten bildet ein Schweizerkreuz in der rechten oberen Ecke ihrer Vorderseite. Die Kupferdruckplatten stammten noch von Bradbury, Wilkinson & Compie, den Kupferdruck besorgte Benziger in Einsiedeln, und der Text- und Nummerndruck erfolgte bei Stämpfli. Erst 1911 gab es völlig neue Noten. Sie wurden vorerst in England gedruckt und später – wie auch heute noch – beim «Artistischen Institut Orell Füssli» in Zürich, das zu diesem Zweck immer wieder neue Verfahren entwickelte.