• Vorwort

Über Hühner und Spatzen

«Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse ­weder behindert noch gefährdet.»

In unserem Neubau arbeitet es sich vortrefflich, finde ich, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Es lebt sich gefährlich, zumindest abenteuerlich. Das ist auch nicht schlecht, sucht doch der moderne Freizeitmensch immer wieder den Adrenalinkick. Ich gebe zu, man musste mich mit der Nase auf diesen modischen Nebeneffekt drücken, damit ich ihn erkannte. Aber nun, da ich es weiss …

Seither steige ich täglich mit er­höhter Vorsicht und zugegebenermassen mit erhöhtem Puls unser Treppenhaus hinauf oder hinunter; ich dränge mich etwas näher ans Geländer in der Mitte. Zur Wand hin klafft nämlich eine 9,8cm breite Spalte zwischen der Treppe und der Wand, echt gefährlich und schlimmer als bei einer Hühnerleiter (Hühner würden überleben). Lachen Sie nicht über mich, lesen Sie zuerst die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das ­Lachen wird Ihnen vergehen.

Eine Art Adventure-Park ist unsere Cafeteria. Unbedarfte können dort unbedarft in die Fensterfront rennen im Glauben, das Fenster stünde offen. Dieser Hinweis der zuständigen Fachstelle hat mich zunächst geärgert. Normalerweise ist solches Ins-Fenster-Knallen ein Risiko der Vogelwelt. Also dachte ich, man unterstellt mir ein Spatzen­hirn und lässt mich deshalb nicht in die Cafeteria. Aber ich habe mich wieder beruhigt und gehe nun lediglich mit ausgestrecktem Arm und vorsichtig tapsend in die Nähe der Stämpflimordwand. Lachen Sie nicht über mich, lesen Sie zuerst die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das Lachen wird Ihnen vergehen.

Einsicht in diese Gefahren hat mir die Sicherheitsprüfung unseres Neubaus durch die zuständigen Stellen des Kantons und der SUVA gebracht. Gewiss, meistens führen schlechte Erfahrungen zu solchen Vorschriften; die Sicherheit am Arbeitsplatz ist uns zudem sehr wichtig. Dennoch bleibt ein schales ­Gefühl zurück angesichts der oben genannten Beanstandungen der Behörden.

Die Regelungswut und Regelungsdichte in unserem Land ist abenteuerlich. Der oben zitierte Artikel aus dem Strassenverkehrsgesetz ist eine so genannte Generalklausel: Er fordert Selbstverantwortung für sein eigenes Tun und die Rücksicht auf andere. Das sollte eigentlich reichen, nicht nur im Verkehr. Etwas martialischer formuliert, aber im Sinn identisch, hat man mir im Militär beigebracht: «Jeder Schütze ist für seine Waffe selbst verantwortlich.» Die Flut mehr oder weniger nützlicher Vorschriften, die unseren Alltag bis ins hinterste Detail regeln und ordnen, ist unüberblickbar. Sie ufert dermassen aus, dass die Selbstverantwortung mehr und mehr in den Hin­tergrund tritt. Die Erwartung, dass der Staat alles regelt oder ­bereits geregelt hat, löst die eigene Ver­antwortung ab; so wird es immer irgendwo einen Schuldigen geben, um nur ja nicht selber für die eigene Handlung schuld zu sein.

Eigenverantwortliches Handeln verbunden mit der Rücksicht auf das Tun der anderen: Das scheint mir eine Grundlage zu sein für das Zusammenleben in einer Gemeinschaft, in der Familie oder im Staat, am Arbeitsplatz oder im Verkehr. Diese Fähigkeit an den Staat abtreten heisst, die eigene Mündigkeit aufgeben und sich vom Staat bevormunden lassen. Nicht umsonst jedoch beginnt mit der gesetzlichen Mündigkeit das Stimm- und Wahlrecht. Als mün­dige Bürgerinnen und Bürger gestalten wir den Staat – wird er nicht mehr gestaltet, so wird er nur noch verwaltet: Stillstand herrscht, doch Aufbruch ist heute notwendig!